Orthodoxe Theologie
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Interkonfessionelle Tagung zum Kirchenrecht

Das Verhältnis zwischen der lokalen, regionalen und universalen Ebene in der Kirchenverfassung

05.12.2019 – 06.12.2019

Das ökumenische Interesse an den verschiedenen christlichen Gemeinschaften hat bereits Forschungsvorhaben aus vielfältigsten Perspektiven angespornt. Das Kirchenrecht war bisher eher zurückhaltend, verspricht aber ebenfalls bedeutsame Einblicke.
In den verschiedenen christlichen Gemeinschaften entwickelten sich unterschiedliche Vorstellungen von kirchlichen Organisationsstrukturen, die im jeweiligen Kirchenrecht festgelegt worden sind. Allen ist gemeinsam, dass die Struktur mehrere Ebenen umfasst, doch die Unterschiede beginnen bereits bei der Frage, welche Organe mit welchen Zuständigkeiten auf den einzelnen Ebenen tätig werden.
Die Verfassungsstrukturen in sechs verschiedenen kirchlichen Traditionen werden durch Vorträge der jeweiligen Fachleute in komparativer Perspektive vorgestellt.

Faltblatt zum Tagungsprogramm

Bericht zur Tagung:

Vom 5.-6. Dezember 2019 fand im Kardinal-Wendel-Haus in München die interkonfessionelle Tagung mit dem Titel „Das Verhältnis zwischen der lokalen, regionalen und universalen Ebene in der Kirchenverfassung. Ein Vergleich zwischen dem Recht verschiedener christlicher Konfessionen“ statt.

Die Tagung wurde vom Lehrstuhl für katholisches Kirchenrecht (Prof. Dr. Dr. Burkhard J. Berkmann) und der Ausbildungseinrichtung für Orthodoxe Theologie (Dr. Dr. Anargyros Anapliotis) in Kooperation mit dem Zentrum für ökumenische Forschung (ZÖF) veranstaltet. An der Veranstaltung nahmen zahlreiche Würdenträger aus verschiedenen Kirchen, Professoren, Fachgelehrte, Studierende und interessierte Hörer teil – insgesamt über 50 Personen.

Wie Prof. Dr. Dr. Berkmann zu Beginn der Tagung betonte, haben sich im Laufe der Geschichte in verschiedenen christlichen Gemeinschaften unterschiedliche Vorstellungen von kirchlichen Organisationsstrukturen entwickelt, die im jeweiligen Kirchenrecht festgelegt worden sind. Allen ist gemeinsam, dass die Struktur mehrere Ebenen umfasst, doch die Unterschiede beginnen bereits bei der Frage, welche Organe mit welchen Zuständigkeiten auf den einzelnen Ebenen tätig werden. In komparativer Perspektive wurden auf der Tagung die Verfassungsstrukturen in sechs verschiedenen kirchlichen Traditionen durch Vorträge der jeweiligen Fachleute vorgestellt. Ziel der Tagung war es dabei unter anderem, Gemeinsamkeiten und Unterschiede im Recht der einzelnen christlichen Gemeinschaften herauszuarbeiten, um damit einen grundsätzlichen Beitrag für die ökumenische Forschung zu leisten.

Den Auftakt bildete der Vortrag von Herrn Prof. Dr. Dr. Hubert Kaufhold, Honorarprofessor für Antike Rechtsgeschichte, insbesondere das Recht des Christlichen Orients an der LMU München. Der Referent sprach zum Thema „Das Verhältnis zwischen der lokalen, regionalen und universalen Ebene in den Kirchenverfassungen und der Praxis der altorientalischen Kirchen“. Äußerst interessant war die Darstellung der einzelnen Verfassungen der orientalischen Kirchen wie der Armenischen oder der Koptischen Kirche. Herr Prof. Dr. Dr. Kaufhold ging in diesem Zusammenhang auch auf aktuelle Entwicklungen der Kirchen in Syrien und im Irak ein.

Der zweite Redner dieses Tages war Herr Dr. Dr. Anargyros Anapliotis, Dozent für Kirchenrecht an der Ausbildungseinrichtung für Orthodoxe Theologie, LMU München. Der Titel seines Beitrags lautete „Die lokale, regionale und universale Ebene in der Kirchenverfassung der orthodoxen Kirche“. Herr Dr. Dr. Anapliotis erläuterte in diesem Kontext mit großem Fachwissen die Organisationsstrukturen in einzelnen orthodoxen Kirchen, die zuweilen sehr unterschiedlich geregelt sind. Im Anschluss daran ging Herr Dr. Dr. Anapliotis auch auf das Verhältnis von „Kanonischem Recht, Statuten und Diözesanordnungen“ in den orthodoxen Kirche ein.

Herr Prof. Dr. Adrian Loretan, Professor für Kirchenrecht und Staatskirchenrecht sowie Co-Direktor des Zentrums für Religionsverfassungsrecht an der Universität Luzern, referierte zum Thema „Synodalität und Hierarchie in der katholischen Kirche“. Herr Prof. Dr. Loretan sprach in diesem Zusammenhang unter anderem über die Grundrechte der Getauften aufgrund der Würde der Person, die Weihe- u. Jurisdiktionshierarchie in der katholischen Kirche, synodale Strukturen, sowie über den Jurisdiktionsprimat des Papstes. Abgerundet wurde dieser Beitrag durch kritische Anmerkungen und Rückfragen, die Herr Prof. Dr. Loretan zum Recht der katholischen Kirche zur Diskussion stellte.

Der Abendvortrag des ersten Tages fand in Kooperation mit der Katholischen Akademie in Bayern statt. Herr Dr. Johannes Oeldemann, derzeit Direktor am Johann-Adam-Möhler-Institut für Ökumenik in Paderborn, sprach zum Thema „Primat und Synodalität. Reflexionen über das Verständnis von Autorität in der Kirche in ökumenischer Perspektive“. Wie Herr Dr. Oeldemann zu Beginn seines Beitrags betonte, hat die erklärte Absicht der deutschen Bischöfe, gemeinsam mit Laienvertretern einen „synodalen Weg“ zu beschreiten, in den letzten Monaten die Aufmerksamkeit auf das Verständnis und die Praxis von Synodalität in der Kirche gelenkt. Evangelische und orthodoxe Kirchen haben jedoch jahrzehntelange Erfahrungen mit der Durchführung von Synoden. In seinem Vortrag ging der Referent daher der Frage nach, was die Kirchen von den Erfahrungen der jeweils anderen lernen können. Er präsentierte dazu die Ergebnisse der ökumenischen Dialoge, die in den letzten Jahrzehnten zwischen den verschiedenen Kirchen auf Weltebene erarbeitet wurden. Auf Basis der Ergebnisse der ökumenischen Dialoge versuchte er, eine neue Verhältnisbestimmung zwischen primatialen und synodalen Formen der Kirchenleitung zu entwickeln, die eine Annäherung zwischen den verschiedenen Kirchen ermöglichen würde.

Der zweite Tag wurde eingeleitet durch einen Vortrag von Herrn Dr. Hanns Engelhardt, anglikanischer Priester und Richter am BGH a.D., Karlsruhe. Herr Dr. Engelhardt referierte über „Verfassungsstruktur im anglikanischen Kirchenrecht“. Herr Dr. Engelhardt betonte, dass die anglikanische Kirchengemeinschaft ihrem Selbstverständnis nach eine Gemeinschaft innerhalb der „Einen, Heiligen, Katholischen und Apostolischen Kirche“ ist. Anders als zum Beispiel die katholische Kirche kennt die anglikanische Kirchengemeinschaft jedoch keine zentralisierten Strukturen der Autorität. So besteht die anglikanische Gemeinschaft derzeit aus 40 rechtlich unabhängigen Kirchenprovinzen und sechs extraprovinzialen Diözesen. In einzelnen Provinzen wird die Kompetenzverteilung zwischen den verschiedenen Ebenen durchdrungen von Einteilungen auf Grund anderer, etwa kultureller oder theologischer Gesichtspunkte.

Der Beitrag von Herrn Dr. Hendrik Munsonius war dem Thema „Verfassungsstruktur im evangelisch-lutherischen Kirchenrecht“ gewidmet. Wie der Vortragende verdeutlichte, zeichnet sich die Lutherische Ekklesiologie dadurch aus, dass sie sich auf wenige funktionale Kernelemente beschränkt und im Übrigen viel Gestaltungsspielraum lässt. Wesentliche Strukturelemente, in denen sich das Verhältnis von Partikularität und Universalität der Kirche niederschlägt, sind laut Herrn Dr. Munsonius das kirchliche Amt, die synodale Struktur und die kirchliche Aufsicht, durch die verschiedene Organisationsebenen miteinander verknüpft werden.

Als letzter Redner dieser Tagung konnte Herr Prof. Dr. René Pahud de Mortanges gewonnen werden. Der Titel seines Vortrags lautete „Verfassungsstruktur im evangelisch-reformierten Kirchenrecht. Wie Herr Prof. Dr. Pahud de Mortanges betonte, gibt es zahlreiche reformierte Kirchen, die alle verfassungsrechtliche Besonderheiten haben. In seinem Vortrag nahm der Referent dabei insbesondere die reformierten Kirchen in der Schweiz in den Blick und erläuterte das Zusammenspiel auf den drei Ebenen im presbytorial-synodalen Verfassungsmodell. Die lokale Eben ist traditionell stark ausgeprägt – nicht zuletzt deswegen, weil aufgrund des Kirchensteuersystems das Geld von unten nach oben fließt. Dennoch läuft zurzeit ein Zentralisierungsprozess, weil sich der „Schweizerische Evangelische Kirchenbund“ zur „Evangelischen Kirche Schweiz“ verdichtet.

Besonderer Dank gilt allen Referenten und Teilnehmern dieser Tagung für ihre hervorragenden Beiträge und die engagierte Diskussion. Gedankt seit auch den Veranstaltern und Organisatoren. Dies gilt insbesondere für die Katholischen Akademie in Bayern, welche durch ihre besondere Gastfreundschaft einen reibungslosen Ablauf ermöglichte.

Tobias Stümpfl

Ablauf der Tagung:

1. Tag:
5. Dezember 2019
Kardinal-Wendel-Haus | 13:30-19:00 Uhr

Beschluss des ersten Tages mit einer thematisch zugehörigen Abenveranstaltung in der Katholischen Akademie in Bayern: Primat und Synodalität (Dr. Johannes Oeldemann)

 

2. Tag:
6. Dezember 2019
Kardinal-Wendel-Haus | 09:00-12:30 Uhr 




Organisation:

  • Lehrstuhl für Kirchenrecht, insbesondere für Theologische Grundlegung des Kirchenrechts, allgemeine Normen und Verfassungsrecht sowie für orientalisches Kirchenrecht am Klaus-Mörsdorf-Studium für Kanonistik (LMU München):

Prof. Dr. Dr. Burkhard Berkmann

  • Ausbildungseinrichtung für Orthodoxe Theologie (LMU München):

Akad. Oberrat Dr. Dr. Anargyros Anapliotis